Kündigung Mitgliedschaft

ETH Alumni sind berechtigt, ihre Mitgliedschaft bei der ETH Alumni Vereinigung zu kündigen. DownloadArtikel 9 der Statuten (PDF, 240 KB) sieht folgende Regelungen vor:

Die Kündigung ist jederzeit per Ende des Kalenderjahres möglich. Sie muss schriftlich erfolgen, per E-Mail an oder Brief an

ETH Alumni Vereinigung
Geschäftsstelle
Rämistrasse 101
8092 Zürich

und bis spätestens Ende September bei der Geschäftsstelle eintreffen. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.

Als Absolvent oder Absolventin der ETH kannst du zu jedem Zeitpunkt deine Mitgliedschaft wieder aktivieren.

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